Herzlich willkommen auf der Seite Ihres Prüfunsgzentrumes für amtliche Sportbootführerscheine und Funkbetriebszeugnisse
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Voraussetzungen Sportbootführerschein:


Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung.

Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (siehe "Anträge").

Ärztliches Attest (im Original) auf einer Seite beidseitig bedruckt.

1 Passbild (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite) gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

eine Kopie des Kfz-Führerscheins oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

(siehe "Anträge")

Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) kein Führungszeugnis, sondern eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antragsformular.

Alle Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen vollständig spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Ist ein vorläufiger Führerschein erwünscht, muss dieser ebenfalls, zusammen mit der Prüfungsgebühr, spätestens 7 Tage vor Prüfungsbeginn auf dem Konto des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Barzahlungen am Prüfungstag werden nicht akzeptiert.

 
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